Kassenszuschuss BGM (betriebliche Gesundheitsförderung)
Gesundheitsreisen mit Krankenkassenzuschuss (Präventionsreisen)
Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen ihren Versicherten einen Zuschuss, wenn sie auch im Urlaub aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun. Voraussetzung ist die Teilnahme an qualitätsgeprüften und zertifizierten Gesundheitskursen (z. B. Aquafitness, Qigong, Yoga, Nordic Walking, Ernährung etc. die meisten Krankenkassen erstatten bei Teilnahme an 2 Kursen bis zu 160 Euro. Grundlage hierfür sind die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die im Leitfaden der Primärprävention (§ 20 SGB V) Neufassung August 2010 entsprechend der Spitzenverbände geregelt sind.
Die hier angebotenen Präventionsreisen des SC Buer-Hassel 1919 e.V.
entsprechen den Qualitätskriterien und den gesetzlichen Vorschriften.
Sie sind von mehreren Krankenkassen geprüft und damit für die
meisten Krankenkassen bezuschussungsfähig.
Alle Kurse sind zertifiziert und sind auf der zentralen Präventions-Kurs-Datenbank
aufgeführt.
BKK
Knappschaft
BIG direkt gesund
IKK classic
IKK Brandenburg und Berlin
BKK
Info-Video
Das heißt die Bezuschussung für alle diese aufgeführten
Krankenkassen ist grundsätzlich gewährleistet.
Vor Antritt Ihrer Reise sprechen sie mit der Geschäftsstelle ihrer
Krankenkasse und füllen sie den Antrag auf Bezuschussung"
für diese Reise aus.
Es liegen auch Genehmigungen von Krankenkassen vor, die hier nicht aufgeführt
sind.
Mit folgenden Geschäftsstellen/Krankenkassen sind diese Voraussetzungen
abgeklärt.
Kooperationspartner
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Ansprechpartner Gelsenkirchen-Buer
Team Markt u. Vertrieb Herr Gronske Tel.: 0209 / 36007-185
max. 160 €
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Geschäftsstelle Gelsenkirchen-Buer, Bergmannsglückstr. 41- 43
max. 153,60 €
BKK vor Ort
Geschäftsstelle Gelsenkirchen-Buer Schlesischer Ring
max. 160 €
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Geschäftsstelle Gelsenkirchen
Ansprechpartner Herr Gruner Tel. Nr: 0209 /386 49 10
max. 160 €
DAK
Geschäftsstelle Gelsenkirchen Buer Springemarkt 1
max. 150 €
Ein Zuschuss ist nur möglich nach einer vorhergehenden Bewilligung
durch die DAK. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem DAK-Servicezentrum in Verbindung.
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max. 150 €
... und weitere Krankenkassen
Betriebliche Gesundheitsförderung - BGM
Bitte fragen Sie ihren Arbeitgeber nach Bezuschussung!
betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR pro Mitarbeiter
und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3Nr. 34 EStG; §
52 Abs. 4c EStG).
Die Neuregelung wurde aufgenommen mit dem Jahressteuergesetz 2009.
z.B. REWE group 40 € pro Mitarbeiter.
SC Hassel 1919 e. V.
Lüttinghofstraße 3
45896 Gelsenkirchen
Abteilung Präventionssport, Rehabilitationssport
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