AGB und Reisebedingungen
Reisebedingungen/Reisevertrag
Gesundheitsreise des SC Buer-Hassel 1919 e.V. (Reiseveranstalter nachstehend
RV genannt) und dem Teilnehmer (nachstehend TN genannt).
Wir bitten die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam durchzulesen.
Der Reisevertrag wird wirksam, sobald das Anmeldeformular unterschrieben
und die Anzahlung beim RV eingegangen ist.
1. Anmeldung/Bestätigung
1.1 Bitte melden Sie sich schriftlich an und verwenden das Anmeldeformular,
das Sie entweder per E-Mail (frluka@gelsennet.de) oder vorzugsweise über
die Online-Anmeldung unserer Webseite erhalten oder per Telefon (0209/4209143)
anfordern.
1.2. Mit der Anmeldung bieten Sie dem RV den Abschluss eines Reisevertrages
an.
1.3. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, die noch keine Buchungsbestätigung
darstellt
2. Leistung
2.1 Die Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Ausschreibung.
2.2 Bei eigener Anreise zum Zielort werden keine Beförderungskosten
erstattet..
4. Zahlung und Buchungsbestätigung
4.1 Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim
TN) wird eine Anzahlung von 100 € fällig (jedoch maximal 200
€ des Reisepreise). Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Um Überweisung der Anzahlung innerhalb von 7 Tagen mit beiliegendem
Überweisungsträger wird gebeten.
4.2 Die vorliegenden Reisebedingungen werden anerkannt und gelten mit
der Überweisung der Anzahlung als schriftlich bestätigt.
4.3 Anmeldeschluss ist der 28.Oktober 2011.
4.4 Der vollständige Reisepreis ist am 09.Dezember 2011 fällig,
d.h. er muß zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Aufforderung auf
dem Konto des RV eingegangen sein.
4.4 Im Falle einer Stornierung des Kompaktkurs nach Reiseantritt sind
Stornokosten von 86 € fällig.
4.5 Die Kurabgabe ist bei der Ankunft zu entrichten.
5. Rücktritt durch den TN (Stornierung)
5.1 Der TN kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim RV.
5.2 Die Rücktrittskosten betragen in Prozenten des Reisepreises:
bis zum 40. Tag vor Reisebeginn Anzahlungsbetrag
vom 40. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
vom 21. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
vom 14. bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
ab dem 6.Tag vor Reisebeginn 80 %
bei Nichterscheinen 90 %
6. Rücktritt durch den RV
6.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der RV berechtigt,
die Reise spätestens 60 Tage vor Beginn abzusagen; er hat den TN
schriftlich zu informieren. Die geleistete Anzahlung hat der RV dem TN
unverzüglich in voller Höhe zurückzuerstatten.
6.2 Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
6.3 Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV nachhaltig die Reise stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Schadenersatzansprüche
bleiben hiervon unberührt.
6.4 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der TN als auch der RV den Vertrag kündigen.
Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der TN den gezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
6.5 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so
kann der RV für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der
Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem TN zur Last.
7. Versicherungen
7.1 Alle TN sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe
e.V., (einschließlich Insolvenzabsicherung) in Lüdenscheid
abgesichert.
7.2 Wir empfehlen grundsätzlich den zusätzlichen Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1 Die vertragliche Haftung des RV, die nicht Körperschäden
sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
- soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird.
- soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
9.Kontraindikationen,Gesundheitscheck
Die Kursangebote des SC Buer-Hassel 1919 e.V. richten sich ausschließlich
an gesunde und vitale Personen.
Bitte füllen Sie vor Reiseantritt den zugesandten Selbsteinschätzungsbogen
zur Gesundheit (PQR-Test) aus. Bei Bedenken wenden Sie Sich bitte an Ihren
Hausarzt.
10. Bestätigung für die Krankenkassen
10.1 Mit meiner Unterschrift bestätige ich, mindestens zu 80 % am
Kompaktprogramm Aktiv und Vital Woche Ruhpolding (lt. Anmeldeformular)
teilzunehmen.
10.2 Kompaktangebote müssen vor der Kursteilnahme von der Krankenkasse
genehmigt werden. Eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn diese
Genehmigung
vorher erfolgte.
10.3 Nach Abschluss der Reise wird den Kursteilnehmern eine Teilnahmebescheinigung
ausgehändigt.
Für die Abrechnung mit ihrer Krankenkasse, wird der Einzahlungsbeleg
(Reisepreis) und die Teilnahmebescheinigung benötigt.
10.4 Ändern sich die Rahmenbedingungen der Kostenzuschüsse von
den Krankenkassen wird der TN umgehend informiert.
10.5 Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund
einer Gesetzesänderung ab dem Jahr 2012 keine zum Vorjahr identischen
bzw. inhaltsgleichen Gesundheitskurse mehr bezuschussen können.
11. Ausweispapiere und Devisen
Für die Einhaltung der jeweiligen gültigen Pass-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen ist jeder TN selbst verantwortlich.
12. Datenschutz
12.1 Mit der Anmeldung erklärt sich der TN entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetzt
damit einverstanden, das seine Daten mittels EDV
unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des
RV und zur Abrechnung mit den Krankenkassen mit diesen verarbeitet und
verwendet werden.
13. Leistungsänderungen
13.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und den wesentlichen Inhalt der Reise nicht beeinträchtigen
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind.
13.2 Bei Leistungsänderungen oder bei Abweichungen ist der TN unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
Stand:09/2011 Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Gelsenkirchen
SC Buer-Hassel 1919 e.V.
SC Hassel 1919 e. V.
Lüttinghofstraße 3
45896 Gelsenkirchen
Abteilung Präventionssport, Rehabilitationssport
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